Ausnahmeregelung zur Verfahrensweise mit dem Betriebspraktikum in der 9. Klasse für das Schuljahr 2020/21 am Schul- und Leistungssportzentrum Berlin

Termin: 02.11.2020 – 15.11.2020 (2. und 3. Woche nach den Oktoberferien)

Koordination für das Betriebspraktikum: Herr Gerlach

Mit den Schreiben „Betriebspraktika während und nach den Schulschließungen wegen der Corona-Epidemie“ vom 16.03.2020 sowie dem Schreiben „Organisation der schrittweisen Schulöffnung im 2. Schulhalbjahr 2019/2020 – Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen“ vom 24.04.2020 wurde die Verbindlichkeit der schulischen Betriebspraktika bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 ausgesetzt. Die Schulleitungen entscheiden vor Ort in Rücksprache mit der Fachkonferenz Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) über die Umsetzung oder ersatzlose Aussetzung der Betriebspraktika bis zum Ende des Kalenderjahres 2020. (11. Fachbrief Wirtschaft-Arbeit-Technik, August 2020)

Nach Rückmeldung durch die Klassenleitungen und Eltern wird es folgende Ausnahmeregelung für das anstehende Betriebspraktikum am SLZB geben:

1.       Praktikumsplätze

a.       Wie wird mein Kind bei der Vorbereitung des Betriebspraktikums unterstützt?

Bereits in Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler im Fachunterricht WAT regelmäßig auf die selbstständige Organisation ihres Praktikumsplatzes hingewiesen. Über die Lernplattform ItsLearning finden die Schülerinnen und Schüler im Kurs „BSO-Sek I“ unter dem Plan „9. Klasse – Wirtschaft-Arbeit-Technik“ in der ersten Spalte alle Informationen zum Betriebspraktikum. Unter anderem ist in diesem Plan eine Linkliste „Praktikumsplätze in Lichtenberg / Berlin“ zu neun verschiedenen Webseiten, auf denen Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler inseriert werden. Im selben Plan ist auch die Praktikumsvereinbarung zum Download abgelegt. Ebenso finden Sie alle Informationen zum Praktikum bzw. die Vereinbarung unter https://www.slzb.de/index.php?id=1121 (SLZB-Homepage > Berufs- und Studienorientierung (BSO) > Betriebspraktikum der 9. Klassen). Von der Erstellung der Bewerbung bis hin zur Nachbereitung des Betriebspraktikums unterstützt der Fachbereich WAT die Schülerinnen und Schüler in Klasse 8 und 9.

b.      Wie wird damit umgegangen, wenn mein Kind (k)eine Zusage für das Betriebspraktikum erhält?

Schülerinnen und Schüler, welche bis spätestens Freitag, den 30.10.2020 keine vollständige Praktikumsvereinbarung vorlegt haben, nehmen regulär am Unterricht der 9. Klassen teil. Hat ein/e SchülerIn bereits einen Praktikumsplatz bzw. organisiert sich noch bis zum 30.10.2020 einen, so wird das Betriebspraktikum in diesem Zeitraum durchgeführt. In diesen zwei Unterrichtswochen sind die Kolleginnen und Kollegen des SLZBs zum Wiederholen und Festigen angehalten, sodass den Teilnehmern am Betriebspraktikum kein Nachteil erfährt.

c.       Wie wird die Wahrung der notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes sichergestellt?

Die Praktikumsvereinbarung für das Schuljahr 2020/21 wurde um ein weiteres Dokument ergänzt. Es umfasst eine Abfrage der Maßnahmen bzw. Hygienestandards, die während des Praktikums beachtet werden müssen.

d.      Ist auch eine Durchführung des Betriebspraktikums in angrenzenden Landkreisen des Landes Brandenburg möglich?

Weiterhin gilt die Regelung der „AV Duales Lernen“, dass das Praktikum nur im Land Berlin stattfinden darf. Begründete Ausnahmeanträge müssen bei der Schulleiterin gestellt werden. 

2.       Durchführung des Betriebspraktikums

a.       Wie werden die Schülerinnen und Schüler im Praktikum betreut?

Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler von ihren Klassenleitungen im Praktikum besucht. Aus schulorganisatorischen Gründen werden die Besuche in diesem Schuljahr vom Fachbereich WAT abgedeckt. Folgende Klassen werden vom jeweiligen WAT-Lehrer besucht:

Herr Lukas – 9b1, 9c, 9e, 9f, 9h, 9i

Herr Gerlach – 9a1, 9b, 9d, 9e, 9g

Im Krankheitsfall oder aus organisatorischen Gründen kann es auch vorkommen, dass Herr Lukas oder Herr Gerlach in den anderen Klassen aushelfen.

b.      Ist eine Verschiebung des Praktikums möglich?

Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes ist eine Verschiebung des Betriebspraktikums nicht möglich.

 

3.       Nachbereitung des Betriebspraktikums

a.       Wie werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Praktikum benotet?

Für dieses Schuljahr wird die Regelung ausgesetzt, dass Schülerinnen und Schüler ohne Praktikumsplatz für das Betriebspraktikum 0 Notenpunkte erhalten.

Für Schülerinnen und Schüler im Betriebspraktikum gilt weiterhin, dass sie einen Praktikumsbericht schreiben, eine Einschätzung vom Praktikumsbetrieb erhalten und innerhalb der eigenen Klasse einen Vortrag halten müssen.

Schülerinnen und Schüler, welche nicht am Betriebspraktikum teilnehmen, schreiben eine Lernerfolgskontrolle. Die Anforderungen für das Betriebspraktikum bzw. für die Lernerfolgskontrolle haben die Schülerinnen und Schüler bereits in ihrem Hefter (Reader).

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Koordinator für die Berufs- und Studienorientierung, Herrn Gerlach. gerlach@slzb.de

 

Berlin, den 01.09.2020

SLZB Schulleitung