Hausordnung des Schul- und Leistungssportzentrums Berlin

1 Allgemeines

Die Hausordnung stützt sich auf das Schulgesetz für Berlin und die zugehörigen Ausführungsvorschriften. Die Schulordnung dient der Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schule. Die Mitverantwortung und Mitwirkung von Schülern, Eltern, dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal im Rahmen des Schullebens werden durch die Schulverfassung geregelt.

Erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit erfordert von allen rücksichtsvolles und höfliches Verhalten mit dem Ziel, an der Schule ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und zu erhalten.

2 Einzelregelungen

2.1 Regelung des Schulalltags

Die Unterrichtsbereiche der Schule können von den Schülern der Grundschule bereits ab 7.30 Uhr, von den anderen Schülern ab 7.45 Uhr betreten werden.

Der Aufenthalt in den Schulräumen liegt in der Verantwortung der Fachlehrer/innen. Zusätzliche Regelungen gelten in den Fachräumen der Arbeitslehre, Computertechnik, Naturwissenschaften und des Sportes. Der Unterricht wird von der Lehrerin/dem Lehrer eröffnet und beendet.

Stundenregelung:

1. Std.: 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
2. Std.: 8:50 Uhr bis 9:35 Uhr
3. Std.: 9:50 Uhr bis 10:35 Uhr
4. Std.: 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr
5. Std.: 11:35 Uhr bis 12:20 Uhr
6. Std.: 12:25 Uhr bis 13:10 Uhr
7. Std.: 13:20 Uhr bis 14:05 Uhr
8. Std.: 14:10 Uhr bis 14:55 Uhr
9. Std.: 15:05 Uhr bis 15:50 Uhr
10. Std.: 15:55 Uhr bis 16:40 Uhr

Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.

2.2 Verspätete Aufnahme des Unterrichts

Ist ein/e Lehrer/in zehn Minuten nach Stundenbeginn nicht im Unterrichtsraum, meldet ein/e Klassensprecher/in bzw. ein/e Schüler/in des Kurses dies im Sekretariat und holt Informationen über den weiteren Verlauf ein.

2.3 Regelungen beim Wechsel des Unterrichtsraumes

Beim Wechsel des Unterrichtsraumes sind in der Regel Schultaschen und sonstige persönliche Gegenstände mitzunehmen. Dies gilt auch für alle Sportanlagen.

Wertgegenstände, Fahrräder, elektronische Geräte, Schmuck u.ä. werden auf eigenes Risiko mitgebracht. Der Verlust von Gegenständen wird im Sekretariat gemeldet. Das Land Berlin haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände und Wertsachen.

2.4 Pausenregelung

Der Flüsterhof darf nur zum ruhigen Aufenthalt im Freien genutzt werden. Spiele und laute Gespräche, die den laufenden Unterricht in den angrenzenden Räumen stören, sind nicht gestattet.

2.5 Verlassen des Schulgeländes

Volljährige Schülerinnen und Schülern dürfen auf eigene Verantwortung das Schulgelände während der Mittagspause und Freistunden verlassen. Nicht volljährige Schüler dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen. Dies gilt nicht für den direkten Weg zu den Trainingsstätten. Der Versicherungsschutz entfällt bei Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit.

2.6 Mobiltelefone

Handys und vergleichbare digitale Geräte befinden sich während des Unterrichts aus- bzw. stumm geschaltet, einschließlich des Vibrationsalarms, in der Schultasche. In der Mensa besteht absolutes Handyverbot. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen beim Gebrauch des Handys auf dem Schulgelände werden zur Anzeige gebracht. Missachtet ein Schüler diese Regelung, muss das Handy ausgeschaltet im Büro der Sozialpädagogen hinterlegt und von den Eltern abgeholt werden.

2.7 Haftung bei Schäden

Das Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich zu behandeln, Schulgebäude und -gelände sind sauber zu halten. Alle Schäden werden sofort dem Hausmeister oder dem Lehrer gemeldet. Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haften die jeweiligen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.

2.8 Entschuldigung bei Schulversäumnis

Fehlt ein Schüler, so ist die Schule am 1. Tag des Fehlens vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Bei Rückkehr ist eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern eine schriftliche Erklärung der Schüler selbst vorzulegen. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden. Diese Regelung gilt auch für einzelne Fehlstunden. Schüler der Sekundarstufe 2 müssen bei längerem Fehlen innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen.

2.9 Beurlaubung

Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts kann der Klassenlehrer bzw. Tutor bis zu drei Tagen erteilen. Für eine darüber hinausgehende Unterrichtsbefreiung muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden, ebenso bei Urlaubsgesuchen vor Ferienbeginn und im Anschluss an die Ferien. Freistellungen aus sportlichen Gründen werden grundsätzlich bei den Sportkoordinatoren durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler und den Verein beantragt.

2.10 Vom Sportunterricht befreite Schüler

Schüler, die von der Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, halten sich während der Sportstunden bei ihren Klassen/Kursen auf, sofern nicht mit dem Fachlehrer eine individuelle Regelung getroffen wird.

2.11 Versäumnis von Klausuren

Wird eine Klausur in der Sekundarstufe 2 aus Krankheitsgründen versäumt, so muss innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

2.12 Unterrichtsbesuche von schulfremden Personen

Unterrichtsbesuche durch Erziehungsberechtigte von Schülern der Schule müssen der Schulleitung vorab mitgeteilt und genehmigt werden. Schulfremde Personen, wie z.B. Erziehungsberechtigte, Referenten, Journalisten oder Gäste, dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters am Unterricht teilnehmen.

2.13 Mensa und Essen

In der Mensa ist jeder Schüler dazu verpflichtet, die dort geltenden Regelungen einzuhalten. Die Grundschüler der Klassen eins bis vier werden während der Essenspausen vom Hort betreut.

2.14 Rauschmittel

Am SLZB wird nicht geraucht. Laut Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom Juli 2004 gilt das Rauchverbot im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände.
Strengstens untersagt sind das Mitführen und die Einnahmen jeglicher Rauschmittel, d.h. auch Snus, Alkohol und Zigaretten. Verstöße werden umgehend den Eltern und Trainern mitgeteilt. Bei begründetem Verdacht werden in Absprache mit der Schulleitung Taschenkontrollen durchgeführt.

2.15 Abstellen von Fahrrädern

Fahrräder dürfen nur an speziell für diesen Zweck installierten Fahrradständern befestigt werden.

3 Sicherheitsbestimmungen

Bei Gefahr ertönt ein Signal. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen (Fluchtplan) verlassen die Schüler unter Leitung der Lehrer so schnell wie möglich und in geordneter Weise das Schulgebäude.

Fahrrad-, Motorrad- und Autofahren sind auf den Fahrstraßen im Schritttempo erlaubt. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Im Schulhaus sind Kickboards zusammenzulegen und müssen getragen werden.

Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art, z.B. Schneebällen, Dosen etc. auf dem Schulgelände ist untersagt.
Das Betreten von Baustellen ist verboten.

Das Mitbringen von Waffen, Verteidigungssprays, Feuerwerkskörpern, Laserpointern, Farbsprays u.ä. in die Schule ist untersagt.

4 Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung gelten das Schulgesetz für Berlin § 62/63 (Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen) und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften.

5 Geltungsbereich

Bestandteil der Schulordnung sind auch die Bibliotheksordnung und die Ordnung für die Mensa.

6 Bekanntgabe und Durchsetzung der Schulordnung

Allen Schülern, Eltern, dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal wird der Wortlaut der Schulordnung bekannt gegeben. Den Anweisungen des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals zur Durchsetzung der Schulordnung ist Folge zu leisten.

G. Götze, Schulleiterin
Stand: 18. August 2018