„Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft.“

„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der Sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“.

Der Fachbereich Inklusion befindet sich als eigenständiger Fachbereich seit Januar 2016 im Aufbau. Das SLZB hat jedoch seit etwa 10 Jahren Erfahrungen im Umgang mit inklusivem Unterricht.

Inklusion bedeutet für uns einen guten Unterricht unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Schüler/innen. Als eine unserer pädagogischen Hauptaufgaben verstehen wir die Schaffung eines positiven sozialen  Klimas und die Integration aller Schüler in eine Lerngruppe.

Der Fachbereich kümmert sich um Angelegenheiten, die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder Schüler mit temporärem zusätzlichem Unterstützungsbedarf  im Unterrichtsalltag oder in Prüfungen betreffen.

Bei den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am SLZB inklusiv beschult werden, handelt es sich momentan überwiegend um paraolympische Schwimmer des Berliner Schwimmteams.

Inhalte der Arbeit im Fachbereich Inklusion sind:

-          Erstellung von individuellen Stundenplänen (in Absprache mit allen Beteiligten),

-          Beratung der unterrichtenden Lehrer (Inhalte des Unterrichts, Bewertung, Nachteilsausgleich, Schulabschlüsse, Zeugnisse, verbale Beurteilungen, sonderpädagogische Förderpläne etc.),

-          Unterstützung der Lehrer im Klassenunterricht,

-          Regelmäßiger Austausch und Koordination zwischen Schule und Trainern,

-          Aufbau der Fachkonferenz Inklusion, Schreiben des schulinternen Curriculums,

-          Begleitung der Schüler im Schulalltag (im Klassenunterricht, Erteilung von Gruppen- und Einzelunterricht),

-          Beratung der Schüler und Eltern in den inklusiven Klassen,

2 Der inklusive Unterricht am SLZB

Alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Schüler einer Regelklasse am SLZB und nehmen am regulären Unterricht ihrer Klasse teil. Sie haben die Schulabschlüsse Abitur oder MSA als Ziel. Aufgrund ihrer körperlichen, motorischen oder Sinneseinschränkungen haben alle Schüler/innen ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Dieser wird mit unserer Unterstützung von den unterrichtenden Lehrern beschlossen. Dieser Ausgleich dient dazu, den betroffenen Schülern das Erreichen des Abitur/MSA zu ermöglichen (z.B. mehr Arbeitszeit, Pausen, technische Hilfsmittel, personelle Hilfen etc.).

Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ werden nach ihren individuellen Möglichkeiten und Zielen in den inklusiven Klassen unterrichtet. Im Einzelfall wird das mit innerer Differenzierung im Klassenunterricht, Kleingruppenunterricht, Einzelunterricht oder Lernen an einem anderen Ort (z.B. Praxistag zur Berufsvorbereitung, Einkaufen und Kochen zur lebenspraktischen Bildung) realisiert.

3 Sonstiges/Projekte

-          Ausbau der bestehenden Kooperation mit der Carl-von-Linné-Schule,

-          Erhöhung der Schülerzahl aus dem Paraolympischen Schwimmen / Sport

Mitarbeiter:

-          Frau Palm (Lehrerin an Sonderschulen/Sport seit 09/2017)

 Herr Schira (Lehrer an Sonderschulen/ Sport seit 01/2016)